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Honorar
 

 Die Honorierung meiner Tätigkeit erfolgt nach Bundesgebührenordnung für
 Rechtsanwälte (RVG).

 
 In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit übernehmen die
 Rechtsschutzversicherungen ganz oder teilweise die Kosten, sofern der
 Versicherungsvertrag "Sozialrechtsschutz" einschließt.
 
 Einige Rechtsschutzversicherungen sind auch bereit, bei langjährigen Versicherungsnehmern schon  bei Beratungsgesprächen oder auch Widerspruchsverfahren Kosten ganz oder teilweise zu  übernehmen.
 Eine entsprechende Rückfrage bei Ihrer Versicherung kann hier hilfreich sein.