Zur Person

 

Rentenberater sind
 
  • gerichtlich zugelassen
  • sind unabhängige Vertreter der Interessen ihrer Mandanten
  • sind an die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte gebunden
  • unterliegen der Schweigepflicht

        Ständige Weiterbildung ist selbstverständlich.
 
Ausbildung/Zulassung
 

Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften und anschließender
Einarbeitung bei Frau Rentenberaterin Karin Achtermann, absolvierte ich
im Sommer 2004 erfolgreich die Prüfung zum Rentenberater.

Im Oktober 2004 erhielt ich meine Zulassung durch das Amtsgericht Hannover.

 

Mitgliedschaft
Mitglied im Bundesverband der Rentenberater e.V.