| Dienstleistungen |
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| Honorar |
Die Honorierung meiner Tätigkeit erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). |
| In
Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit übernehmen
die Rechtsschutzversicherungen ganz oder teilweise die Kosten, sofern der Versicherungsvertrag "Sozialrechtsschutz" einschließt. |
| Einige
Rechtsschutzversicherungen sind auch bereit, bei langjährigen
Versicherungsnehmern schon bei Beratungsgesprächen oder
auch Widerspruchsverfahren Kosten ganz oder teilweise zu übernehmen. |
| Eine entsprechende Rückfrage bei Ihrer Versicherung kann hier hilfreich sein. |



