Dienstleistungen

 

  • Widerspruchsverfahren und Klagen
  • Sämtliche Altersrentenverfahren und Rentenverfahren wegen Erwerbsminderung
  • Kontenklärungen
  • Geltendmachung von rentenrechtlichen Zeiten
  • Berechnungen und Beratungen für Nachzahlungen aller Art
  • Gestaltung freiwilliger Beitragszahlungen
  • Prüfung bereits bindend gewordener Bescheide, auch wenn diese schon einige Jahre alt sind
  • Vertretung gegenüber allen Versicherungsträgern einschl. Krankenkassen
  • Schwerbehindertenrecht
  • Versorgungsausgleich

 

Honorar
 

Die Honorierung meiner Tätigkeit erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

 
In Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit übernehmen die
Rechtsschutzversicherungen ganz oder teilweise die Kosten, sofern der
Versicherungsvertrag "Sozialrechtsschutz" einschließt.
 
Einige Rechtsschutzversicherungen sind auch bereit, bei langjährigen Versicherungsnehmern schon  bei Beratungsgesprächen oder auch Widerspruchsverfahren Kosten ganz oder teilweise zu  übernehmen.
Eine entsprechende Rückfrage bei Ihrer Versicherung kann hier hilfreich sein.